Die EU-Kommission will die Aussetzung von Einfuhrzöllen, Kontingenten und Handelsschutzmaßnahmen für ukrainische Ausfuhren in die Europäische Union – bekannt als autonome Handelsmaßnahmen (ATM) – um ein weiteres Jahr verlängern. Damit will die EU die Unterstützung ukrainischer Hersteller und Exporteure fortsetzen.
Mit der Ukraine besteht bereits seit langem ein Freihandelsabkommen. Die Sonderpräferenzen betreffen vor allem den bisher noch geschützten EU-Agrarmarkt. Landwirtschaftliche Einfuhren aus der Ukraine haben seit 2022 vergünstigten Zugang. Die Agrareinfuhren aus der Ukraine sind daher sprunghaft gestiegen. Daher hat die EU in ihren Verlängerungsvorschlag nun einen Schutzmechanismus eingebaut. Neben der Öffnung des Agrarmarkts stellt die EU gegenüber der Ukraine auch sämtliche Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen ein.
Hintergrund
„Die Handelspräferenzen, die seit dem 4. Juni 2022 in Kraft sind, haben sich positiv auf den Handel der Ukraine mit der EU ausgewirkt. Die Handelsströme aus der Ukraine in die EU im Jahr 2022 sind trotz der kriegsbedingten Störungen und entgegen dem allgemeinen Trend eines starken Rückgangs des ukrainischen Handels insgesamt bemerkenswert stabil geblieben“, so die EU-Kommission.
Für weitere Informationen
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