Usbekistan erhält GSP+ Status

Usbekistan erhält GSP+ Status

Usbekische Waren können ab sofort zollfrei in die EU eingeführt werden. Für die Sonderpräferenzen qualifizieren sich nur Entwicklungsländer mit hohen Umwelt- und Sozialstandards.

Die EU hat Usbekistan als neuntes Empfängerland der besonderen Anreizregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) für Entwicklungsländer bestätigt. Ab 10. April 2021 ist Regelung zu Vorzugszöllen für Waren mit Ursprung in Usbekistan anwendbar.

Präferenzzoll macht Einkauf in Usbekistan attraktiv

Im Textilbereich kam Usbekistan bislang nur in den Genuss der „normalen“ APS-Vergünstigung einer Zollreduktion von 20 Prozent, also einer Minderung des EU-Drittlandszollsatzes um ein Fünftel. Für Fertigware hieß das in der Regel: 9,6 statt 12 Prozent Zoll. Jetzt entfällt der Zoll vollständig, sofern wichtige Arbeitsschritte in Usbekistan nachgewiesen werden. Da Usbekistan vor allem im Baumwollbereich, inzwischen aber auch in anderen Bereichen vollstufig arbeiten kann, ist die Erfüllung dieser Bedingung bei vielen Produkten kein Problem.

Hausaufgaben bei Sozial- und Umweltstandards erledigt

Doch nicht nur der günstigere Zollsatz macht Usbekistan jetzt attraktiver für die Beschaffung. Auch relativ hohe Umwelt- und Sozialstandards sprechen für das Land, um das Einkäufer bis vor einigen Jahren eher einen vorsichtigen Bogen machten. Schließlich gab es fortgesetzte Vorwürfe der Kinder- und Zwangsarbeit bei der Baumwollernte. In den letzten Jahren hat Usbekistan große Anstrengungen unternommen, um Kinderarbeit bei der Baumwollernte zu beseitigen. Die IAO hat in ihrer Überwachung der Baumwollernte durch Dritte in den Jahren 2018 und 2019 die Abschaffung des systematischen oder systemischen Einsatzes von Kinderarbeit bei der Baumwollernte bestätigt.

Beim Beitritt zur APS+-Vereinbarung verpflichten sich Länder mit niedrigem und niedrigem mittlerem Einkommen zu einer wirksamen Umsetzung der 27 internationalen Kernübereinkommen über Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Klimaschutz und verantwortungsvolle Staatsführung. Die APS-Verordnung sieht eine kontinuierliche Überwachung der Verpflichtungen der APS+-Begünstigten vor. Die Anerkennung Usbekistans als Begünstigter des APS+ spiegelt die Anerkennung der von der Regierung durchgeführten Reformen wider, insbesondere zur Verbesserung des Geschäftsklimas, des Justizsystems, der Sicherheitsdienste, der Arbeitsbedingungen sowie der Rechenschaftspflicht und Effizienz der Verwaltung. Sie zeugt auch von einer konsequent positiven Entwicklung im sozioökonomischen und Arbeitsbereich.

Die IAO-Drittbeobachtung der Baumwollernte 2019 kam zu dem Schluss, dass sowohl der systematische Einsatz von Kinderarbeit als auch von Zwangsarbeit für Erwachsene beseitigt wurde. Diese Ergebnisse wurden durch den jüngsten IAO-Bericht über die Überwachung der Baumwollernte 2020 bestätigt, der im Januar 2021 veröffentlicht wurde.

Bild: © LoggaWiggler – pixabay.com