Bereits am 1. Juni soll das trilaterale USMCA-Abkommen starten. Für die Trump-Regierung ist der Handelspakt, das auch gerne „NAFTA 2.0“ genannt wird, ein Meilenstein: Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) verspricht sich durch das Abkommen „freiere Märkte, faireren Handel und solides Wirtschaftswachstum in unserer Region“. Auch wenn das Weiße Haus den USMCA-Deal gerne als komplett erneuerte NAFTA darstellt, enthält das neue Abkommen zahlreiche vertraute Bestimmungen in unveränderter Form, z. B. bei der Zollfreiheit für Industriegüter, beim vorübergehenden Aufenthalt von Geschäftsleuten und in Fragen der Streitbelegung, bei Antidumping- oder Antisubventionsmaßahmen. Andere Bereiche wurden nur geringfügig angepasst.
Allerdings gibt es einige bedeutende Regelungen, die wesentliche Änderungen erfahren haben. Die NAFTA bleibt zwar auch mit dem neuen Deal als Freihandelszone intakt. Doch für einige Waren, insbesondere Textilien, wird es schwieriger, sich für die zollfreie Behandlung zu qualifizieren. Die US-Verhandler haben strenge Ursprungsregeln durchgesetzt, um den nordamerikanischen Wertanteil in Produkten zu steigern und denjenigen ausländischer Komponenten niedrig zu halten. Vor allem chinesisches Vormaterial hatten sie dabei im Visier. Betroffen ist jedoch Input aus sämtlichen Drittländern, inklusive Europa. Gerade im Bereich Automobil und Textil wird es schwieriger, mit Nicht-USMCA-Anteilen zu arbeiten. Entsprechend besorgt zeigt sich besorgt über das Startdatum 1. Juni 2020 und bezweifelt, die neuen Ursprungsregeln angesichts der Corona-Pandemie rechtzeitig umsetzen zu können.
USMCA: Ursprungsprotokoll
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