Warenursprung und Präferenzen: Neue Paneuromed-Regeln

Warenursprung und Präferenzen: Neue Paneuromed-Regeln

Ab 1. September 2021 werden schrittweise die modernisierten Ursprungsregeln in der Paneuropa-Mittelmeer-Zone eingeführt. Den Anfang machen EU und Schweiz.

Nach über zehn Jahren Verhandlungen hat die EU 2020 die Vorschläge für ein modernisiertes Ursprungsregelwerk im Rahmen der Paneuropa-Mittelmeer-Zone gebilligt. Zu der Zone rund um die EU gehören die EFTA-Länder, die Westbalkan-Staaten, Maghreb, Maschrek und die Türkei, außerdem die Ukraine, Georgien und Moldau. Die neuen Ursprungsregeln sehen Erleichterungen und mehr Flexibilität bei der Erlangung des präferenziellen Ursprungs vor. Für Textilien und Bekleidung gibt es künftig deutlich mehr Möglichkeiten, den Ursprung zu erreichen. Allerdings wird das Regelwerk dadurch aufgebläht und noch schwerer verständlich. Beispiele für die neuen Regeln sind Ursprungsentstehung durch Färben und Stricken, Stricken und Färben, Konfektion nach Bedrucken oder, im Bereich Garne, Zwirnen und ein mechanischer Vorgang. Neuerungen gibt es auch bei der Kumulierung, bei den Toleranzregeln für den Einsatz von Nicht-Ursprungsware und beim Ursprungsnachweis.

Wie bei der „alten“ Paneuromed ist Bedingung für die Anwendbarkeit der neuen Regeln, dass die nationalen Parlamente das neue Modell ratifizieren. Die EU-Kommission will noch im Sommer eine Matrix abbilden, in der die schrittweise Vernetzung im Rahmen der neuen Paneuromed vermerkt wird. Die ersten Nutzer werden die EU und die Schweiz sein, zunächst nur bilateral. Läuft alles wie geplant, können Unternehmen die neuen Regeln im Warenverkehr EU-Schweiz bereits ab 1. September nutzen.

Save the Date: Ursprungsregeln in der modernisierten PEM, Online-Seminar | 22. Juli 2021

Bild: © Michael Gaida – pixabay.com