Zoll auf Ware aus Kambodscha

Zoll auf Ware aus Kambodscha

Die EU hat Kambodscha am 12. August 2020 die Zollpräferenzen im Rahmen des APS entzogen.

Die Aussetzung der Zollpräferenzen im Rahmen der APS-Verordnung hat sich im Februar abgezeichnet. Bislang erhielten kambodschanische Produkte zollfreien Zugang zur EU. Jetzt wird für viele Waren, so auch für Textilien, Bekleidung und Schuhe, der Drittlandszollsatz fällig. Der Entzug des präferenziellen Zugangs zum EU-Markt betrifft etwa 20 % der kambodschanischen Ausfuhren in die EU. 

Die von der „vorübergehenden Rücknahme“ erfassten Bekleidungs- und Ledererzeugnisse können hier eingesehen werden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0550&from=DE.

Die Wiedereinführung der Präferenzen macht die EU von Fortschritten der kambodschanischen Regierung in den Fragen der bürgerlichen und politischen Rechte abhängig.  Covid-19 hat die weltweite Textil- und Bekleidungsindustrie schwer getroffen. Gerade in asiatischen Lieferländern kam es zu umfangreichen Stornierungen. Dies dürfte bei der Bewertung der Lage in Kambodscha eine Rolle spielen.

Bild: © Chork Niarin – pixabay.com