Zölle nach einem Hard Brexit

Zölle nach einem Hard Brexit

Das Vereinigte Königreich hat am 8. Oktober 2019 einen geänderten Brexit-Zolltarif veröffentlicht. Demnach soll auf mehr Bekleidungsprodukte Zoll erhoben werden als ursprünglich geplant.

Die im März veröffentlichte Version sah für nahezu alle Waren Zollfreiheit vor. Nur für sehr wenige Waren sollten weiterhin Zölle erhoben werden, u.a. für 97 Tariflinien in den Bekleidungskapiteln 61/62 (Maschen- und Webbekleidung), für die der gebundene Drittlandszollsatz zumeist 12 Prozent beträgt. 

Am 8. Oktober wurde eine neue Version veröffentlicht, die Anzahl der zollpflichtigen Tariflinien für Bekleidung wurde auf 140 erhöht. Betroffen sind auch Tag- und Nachtwäsche, Pullover und BHs. Außerdem sind einige Tariflinien im Bereich Bettwäsche sowie Textilien für Bad und Küche im Kap. 63 mit Zollsätzen von 12 Prozent betroffen. Für Fasern, Garne und Stoffe der Kap. 50-60 ist hingegen auch weiterhin kein Zoll geplant. Die neue Version kann hier heruntergeladen werden.

Textil- und Bekleidungsunternehmen, die Ware ins VK exportieren, sollten unbedingt prüfen, ob ihre Waren betroffen sind. Mitgliedsfirmen können sich über Zoll und Präferenzen im Rahmen des Brexit bei Gesamtmasche informieren.