Zusatzzölle auf Frauen- und Mädchenjeans aus den USA Bild: Gerd Altmann - pixabay.com

Zusatzzölle auf Frauen- und Mädchenjeans aus den USA

Vor dem Hintergrund des WTO-Streits zwischen der EU und den USA um das sog. Byrd-Amendment hat die EU zum 1. Mai neue Zusatzzölle festgelegt.
 

Von den Zusatzzöllen sind insgesamt vier Waren betroffen. Neben Zuckermais, Kranwagen und bestimmten Brillenfassungen werden

  • Lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen oder ähnliche Hosen) für Frauen und Mädchen, aus Denim (6204 62 31)

mit einem Zusatzzoll von 0,164 Prozent belegt.

Hintergrund für die Strafmaßnahmen ist der WTO-Streit zwischen der EU und den USA über den „Continued Dumping and Subsidy Offset Act of 2000“ (“Byrd-Amendment”). Dieses Gesetz sieht vor, dass in den USA erhobene Antidumping- und Ausgleichszölle an die Unternehmen verteilt werden, die die entsprechenden Antidumpingverfahren angeregt beziehungsweise unterstützt haben. Diese Praxis wurde von der WTO bereits 2005 als nicht WTO-konform eingestuft. Der EU und sieben weiteren Klägern wurde die Erhebung von Strafzöllen zugebilligt. Die Genehmigung der WTO zur Aussetzung von Zollzugeständnissen sieht vor, dass der Umfang der Strafmaßnahmen jedes Jahr an den Umfang der durch das Byrd Amendment zunichte gemachten oder geschmälerten Vorteile der EU angepasst wird.

Sie auch: Delegierte Verordnung (EU) 2023/858; ABl. L 111 vom 26. April 2023, S. 15.